Bewußte Einbeziehung der architektonisch-gestalterischen Funktion des Lichtes beim Schaffen optimaler Sehbedingungen durch Beleuchtung (Bild im Farbteil). Die Beleuchtung der Umgebung der Sehaufgabe soll optimale Adaptation des Auges ermöglichen, physisches Wohlbefinden stimulieren, Behaglichkeit schaffen, die Gestaltungsabsichten des Architekten, des Städtebauers oder des Farbgestalters unterstützen (Architekturlicht), eine ästhetisch befriedigende Wirkung erzielen. Die Wirkungen des Lichtes auf die psychisch- physiologischen Funktionen werden vorwiegend von der Leuchtdichteverteilung und von der Farbgebung im peripheren Bereich des Gesichtsfelds hervorgerufen. Die Verteilung der Helligkeit und der Farben im Raum bestimmen sein Farbklima. Voraussetzung einer optimalen L. ist eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit aller zuständigen Fachleute. Zur L. von Gesellschaftsbauten und Erlebnisbereichen im Städtebau gehören auch schmük-kende Elemente. Dazu rechnen Schmuckleuchten, Reflexe auf spiegelnden Flächen u. a. Effektbeleuchtungen. Lichtarchitektur und Lichtorgeln sind weitere Möglichkeiten der L.
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