Anspruchsvolle Verbindung von Architektur, Lichtträger (Leuchtelement) und Lichtausstrahlung zu einer künstlerischen Einheit. In Anlehnung an die mit Hilfe des Tageslichtes dargestellte Architektur wurde von TEICHMÜLLER (1926) der Begriff L. geprägt. L. geht über Architekturlicht (Lichtgestaltung) hinaus. Mit Hilfe des künstlichen Lichtes werden besondere architektonische Wirkungen hervorgerufen, die gleichzeitig mit dem Licht entstehen und vergehen. Anwendungsgebiete der L. sind Repräsentativräume, städtebauliche Erlebnisbereiche und Bühnenbeleuchtung.
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