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Zündkerze

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Petra Nordinghaus-Martin

In den Verbrennungsraum eines Ottomotors eingeschraubte Funkenstrecke, deren im gegebenen Moment überspringender Funke die Verbrennung des Kraftstoff-Luft-Gemisches einleitet. Sie ist hohen thermischen, mechanischen und chemischen Belastungen ausgesetzt. Besteht aus folgenden Hauptteilen: Kerzengehäuse mit Einschraubgewinde (M14 x 1,25 oder M18 x 1,5 mm), Isolierkörper (Pyranit, Sinterkorund, Elkorit u.a.), Elektroden (Nickel-Mangan-Silizium-Legierungen und Chromstahl), Dichtring (Kupfer-Asbest). Nach Art der Isolierkörper werden zerlegbare und nichtzerlegbare Z. unterschieden. Isolierkörper muß folgenden Bedingungen entsprechen: hohe elektrische Durchschlagfestigkeit, gute Wärmeleitfähigkeit, hohe mechanische Festigkeit und gute chemische Beständigkeit. Für einwandfreies Arbeiten Mindesttemperatur (Selbstreinigungstemperatur) etwa 500 bis 580 °C. Durch Wahl des Wärmewertes wird die Wärmebelastung der Z. den Betriebsbedingungen des Motors angepaßt. Gebräuchlich sind die Wärmewerte: 45, 95, 145, 175 und 225, 240, die zur Kennzeichnung auf dem Kerzengehäuse aufgeschlagen sind. Je höher die Zahl, um so höheren Temperaturen kann die Z. ausgesetzt werden. Die obere Temperaturgrenze (Glühzün-dungstemperatur) liegt zwischen 850 und 900 °C. Darüber hinaus kommen der Kerzenfuß und die Elektroden zum Glühen und lösen Glühzündungen aus. Das Kerzengesicht gibt Aufschluß über Betriebsverhalten. Der Elektrodenabstand beträgt bei Batteriezündung 0,6 bis 0,7 mm und bei Magnetzündung 0,4 mm. Die Lebensdauer der Z. ist begrenzt.

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