Teilgebiet der Metrologie, das 1. die Festsetzung, Darstellung und Weitergabe der gesetzlichen Einheiten sowie 2. das Eichwesen und die Überwachung der Messgeräte im geschäftlichen Verkehr auf Einhaltung der vorgeschriebenen Fehlergrenzen umfasst.
Das gesetzliche Messwesen ist in der Bundesrepublik Deutschland geregelt im Gesetz über Einheiten im Messwesen sowie im Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz), beide 1969 verkündet und mehrfach geändert. Der erste Teilbereich ist durch insgesamt 34 Gesetze der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) übertragen. Eine wichtige Aufgabe bei der Weitergabe der Einheiten erfüllt auch der Deutsche Kalibrierdienst (DKD). In dieser 1977 gegründeten Gemeinschaftsaufgabe zwischen Staat und Wirtschaft sind z.Z. über 200 akkreditierte Laboratorien - zumeist aus der Industrie - zusammengeschlossen. Sie kalibrieren Messgeräte und weisen durch ein Zertifikat nach, dass ihe Messeinrichtungen an die staatlichen Normale der PTB angeschlossen sind. Der DKD wird durch die PTB geleitet, akkreditiert und überwacht. Der zweite Bereich, das Eichwesen, obliegt den Eichbehörden der Bundesländer und weiteren staatlich anerkannten Prüfstellen; sie arbeiten unter der Aufsicht der PTB.
In der Europäischen Union und anderen Staaten der Welt ist das gesetzliche Messwesen sehr unterschiedlich organisiert, die Zuständigkeit für Darstellung und Weitergabe der Einheiten liegt bei einem oder mehreren Staatsinstituten (in Deutschland z.B. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig und Berlin, in Grossbritannien dem National Physical Laboratoy (NPL) in Teddington bei London, in den USA dem National Bureau of Standards (NBS) in Washington und Boulder, in Kanada dem National Research Council (NRC) in Ottawa u.a.). Oberste Autorität auf diesem Gebiet sind die Organe der Internationalen Meterkonvention. Die nationalen Kalibrierdienste arbeiten in der European cooperation for Accredition of Laboratories (EAL) zusammen und erkennen die ausgestellten Kalibrierscheine wechselseitig an. Auch die Eichvorschriften der einzelnen Länder werden harmonisiert bzw. vereinheitlicht. Die betroffenen Staatsinstitute der EU- und EFTA-Länder haben sich zu einer einheitlichen Durchführung der EU-Richtlinien in der European Cooperation in Legal Metrology (WELMEC) zusammengeschlossen.
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