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Entladungslampe

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Autor:
Hans-Peter Ahlsen

Elektrische Lichtquelle, in der das Licht durch eine elektrische Entladung in Gasen, Metalldämpfen oder einer Mischung beider erzeugt wird. Im Unterschied zur Glühlampe erfolgt in E. der Stromdurchgang als elektrische Entladung in einem meist rohrförmigen, lichtdurchlässigen Entladungsgefäß. Es enthält die Elektroden mit ihren Stromzuführungen und ist mit den für die Lichterzeugung verwendeten chemischen Stoffen, überwiegend Edelgase, Quecksilber, Natrium, seltene Erden, gefüllt. Je nach dem Druck, der sich beim Stromdurchgang im Entladungsgefäß einstellt, werden Niederdruck-, Hochdruck- und Höchstdrucklampen unterschieden. Beispiele sind Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und Xenon-Höchstdrucklampen. Durch thermische Ionisierung wird in der Entladung Strahlung erzeugt. Liegen wesentliche Anteile der Strahlung im unsichtbaren ultravioletten Bereich, z. B. bei Quecksilberdampf, so wird über Leuchtstoffe auf der Innenwand des Entladungsgefäßes oder eines Außenkolbens eine Umwandlung in den sichtbaren Bereich vorgenommen. Die Leuchtstoffe vermindern gleichzeitig das „Flimmern" des erzeugten Lichtstroms bei Wechselstrombetrieb. E. benötigen aufgrund negativer Strom-Spannungs-Charakteristik der Entladung (mit steigendem Strom fällt die Brennspannung) ein in Reihe geschaltetes strombegrenzendes Glied (Vorschaltgerät), meist eine Induktivität oder eine Induktivitäts-Kondensator-Kombination oder auch eine elektronische Schaltung. Zum Zünden der Entladung ist i. allg. ein Starter oder ein Zündgerät erforderlich, das je nach Art der E. einige hundert bis einige zehntausend Volt erzeugen muß. Da die Lichtausbeute der E. (z. Z. bis 180 lm/W) wesentlich über der von Glühlampen liegt, überwiegen E. mit Ausnahme bei Wohnraum- und Fahrzeugbeleuchtung auf allen Beleuchtungsgebieten. Sie werden für elektrische Leistungen von etwa 2 W bis 10 000 W hergestellt. Gasentladungslampe.

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