äußerer fotoelektrischer Effekt, äußerer lichtelektrischer. Physikalische Erscheinung, die darauf beruht, daß optische Strahlung aus Festkörpern Ladungsträger herausschlägt (freisetzt). Treffen Photonen (Lichtteilchen) mit genügend großer Energie (d. h. mit genügend kleiner Wellenlänge) auf Festkörper auf, so sind sie in der Lage, aus deren Oberfläche Elektronen herauszulösen. Geschieht das im Vakuum, können die freigesetzten Elektronen durch ein positives Potential abgesaugt werden. Der ä. f. E. spielt in der Mikroelektronik keine Rolle, er wird bei optoelektronischen Elektronenröhren ausgenutzt (Geiger-Müller-Zähler, Sekundärelektronen-Vervielfacher, Fernseh-Bildaufnahmeröhren).
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