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Ladungsträger

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Petra Nordinghaus-Martin

Elektrische Ladungsträger. Elektrisch geladene atomare Teilchen (im weiteren Sinne auch Ionen), die als Träger des elektrischen Stroms wirksam sind. In Halbleiterwerkstoffen und Isolatoren treten als L. sowohl Elektronen als auch Defektelektronen (Löcher) auf, in Metallen praktisch nur Elektronen. An der Leitung eines elektrischen Stroms sind jedoch nur freie (oder quasifreie) L. beteiligt, d. h., die Existenz von nichtgebundenen L. ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die Leitfähigkeit (Leitfähigkeit, spezifische). Demgegenüber leisten die gebundenen L. (Valenzelektronen, ionisierte Störstellenatome) keinen Beitrag zur Stromleitung und haben nur insofern einen Einfluß auf die elektrischen Eigenschaften eines Festkörpers, daß sie in kollektiver Form als elektrisches Kristallfeld wirken und die Bewegung der L. im + Gitter beeinflussen (Ladungsträgerbeweglichkeit). elektrisch geladene atomare Teilchen. Teilchen mit positiver und negativer Ladung bilden zusammen ein Trägerpaar. In Gasen sind die Ladungsträger freie Elektronen und freie Ionen, in Halbleitern Elektronen und Löcher. Die Ladungsträger unterliegen der Rekombination und der Diffusion.

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