Kernphysik, durch Energie- und Impulserhaltung bestimmte kinetische Energie und Impuls des Tochterkerns bei radioaktiven Zerfällen. Für g-Zerfälle ist die Rückstossenergie nur von der Grössenordnung 10-4 eV; sie ist aber von methodischer Bedeutung für Kernresonanzabsorptions-Experimente (Kernresonanzfluoreszenz); sie beträgt bei ruhendem Mutterkern (E0 = m0 c2: Ruheenergie des Kerns). Der Rüchstossimpuls bewirkt im Laborsystem eine Verschiebung der g-Energie um gegenüber der Kernübergangsenergie Eg = E* - E0.
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