Kernphysik,
durch Energie- und Impulserhaltung bestimmte kinetische Energie und Impuls des
Tochterkerns bei radioaktiven Zerfällen. Für g-Zerfälle
ist die Rückstossenergie nur von der Grössenordnung 10-4 eV; sie ist aber von
methodischer Bedeutung für Kernresonanzabsorptions-Experimente
(Kernresonanzfluoreszenz); sie beträgt bei ruhendem Mutterkern (E0 = m0 c2: Ruheenergie des
Kerns). Der Rüchstossimpuls bewirkt im Laborsystem eine Verschiebung der g-Energie um
gegenüber der Kernübergangsenergie Eg = E* - E0.
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