Heisenbergsches
Unbestimmheitsprinzip, von W. Heisenberg 1927 gefundene Gesetzmässigkeit, die
aussagt, dass kanonisch konjugierte Grössen (wie Ort q
und Impuls p) nicht gleichzeitig und mit beliebiger
Genauigkeit gemessen werden können. Mathematisch wird dieser Tatsache Rechnung
getragen durch die Ungleichung bzw. die sog. Vertauschungs- oder
Kommutationsrelation
(Messprozess in der Quantenmechanik).
Eine wichtige Folgerung aus der Heisenbergschen Unschärferelation ist, dass physikalische Systeme auch am absoluten Nullpunkt der Temperatur nicht in Ruhe sind und daher eine von Null verschiedene kinetische Energie haben.
Auch zwischen Energie und Zeit besteht eine Unbestimmtheitsrelation,
und zwar , die z.B. für
die natürliche Breite der Spektrallinien verantwortlich ist. Interpretiert man Dt als die mittlere Lebensdauer t eines angeregten
Elektronenzustands im Atom oder Molekül, dann folgt wegen
für die Frequenzungenauigkeit der
Spektrallinie
; ferner ergibt
sich die mittlere Lebensdauer der Resonanzteilchen aus ihrer Halbwertsbreite
zu
.
In der klassischen Wellenlehre besteht ebenfalls eine der
Heisenbergschen analoge »Unschärferelation«. Für Wellenzüge endlicher Länge Dx wird die Ungenauigkeit Dl der
Wellenlängenmessung um so grösser, je kleiner Dx ist. Es gilt
mit
als der Wellenzahl.
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