eine Vorrichtung, die es gestattet, die von einer
Kraftmaschine gelieferte mechanische Energie in eine für den Verwendungszweck
geeignete Form der mechanischen Arbeit umzusetzen. Jede Arbeitsmaschine nimmt
im Prinzip durch eine von aussen wirkende Kraft Arbeit auf, die sie an einen
anderen Körper wieder abgibt. Während also durch die Wirkung einer Kraft F1 ein Maschinenteil um
den Weg Ds1 verschoben wird,
verschiebt ihrerseits die Arbeitsmaschine mit einem anderen Maschinenteil unter
Wirkung der Kraft F2
einen Körper um den Weg Ds2. Da die Arbeitsmaschine bei dieser Umwandlung
der Arbeit innere Reibungsverluste zu überwinden hat, muss nach dem Satz von der
Erhaltung der Energie sein. Besteht die Forderung, dass
sein soll, so kann dies nur unter Verlust an
Weg vor sich gehen, d.h.
("Goldene Regel der Mechanik"). Je
nach ihrer Bauart unterscheidet man kraftsparende oder wegsparende Arbeitsmaschinen.
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