Künstliche Beleuchtung der Tunnel und Unterführungen, die dem Fahrverkehr dienen. Bei der T. ist die Beleuchtung während der Tageslichtzeit von der Beleuchtung während der Dunkelheit im Freien zu unterscheiden. Nähert sich ein Fahrzeug einer unbeleuchteten Tunneleinfahrt bei Tageslicht, so wird der Fahrzeuglenker in Abhängigkeit von seiner Helladaptation diese entsprechend dunkel empfinden. Hindernisse sind für ihn nicht erkennbar. Demzufolge muß die Tunneleinfahrt sehr stark beleuchtet werden, so daß das Sehorgan des Fahrzeuglenkers an die geringeren Leuchtdichten im Tunnel adaptieren kann. Aus wirtschaftlichen Gründen unterscheidet man Tunnelteilstrecken, die mit unterschiedlicher Intensität beleuchtet werden. In einer Annäherungsstrecke zum Tunnel wird die Adaptation durch Abdunklung des Gesichtsfelds mit Hilfe von baulichen Maßnahmen oder Be-pflanzung ermöglicht. Die nachfolgende Einsichtstrecke reduziert den Leuchtdichtesprung durch hohe künstliche Beleuchtung, durch Tageslichtraster, durch helle Fahrbahn- und Wandflächen oder durch deren Kombination soweit wie möglich. Die danach folgende Übergangsstrecke paßt die Leuchtdichte allmählich an die Innenstrecke mit relativ niedrigen Leuchtdichten an. Bei Gegenverkehr muß die Tunnelausfahrt in der gleichen Weise wie die Einsicht- und die Übergangsstrecke gestaltet werden. Die Bemessung der Teilstrecken hängt von der zugelassenen Geschwindigkeit und der sich daraus ergebenden Haltesichtweite ab. Während der Dunkelstunden im Freien wird im Tunnel eine Beleuchtung mit geringerem Niveau entsprechend den Verkehrsbedingungen benötigt. Für sog. kurze Tunnel (bis 100 m) gelten andere Forderungen.
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