Optik, Normspektralwert, Normfarbwerte der Spektralfarben (Farbe und Farberscheinungen). Aus der Farbmetrik folgt, dass eine Farbe durch drei Masszahlen vollständig und eindeutig gekennzeichnet ist. So kann aus drei Bezugsfarben (rot: l = 700 nm, gelb: l = 546,1 nm und blau: l = 435,8 nm) durch additive Mischung die zu kennzeichnende Farbe gemischt werden. Als trichromatische Farbmasszahlen oder Farbwerte R, G, B einer Farbe F bezeichnet man dann die drei Beiträge, mit denen die Bezugfarben an der Farbmischung beteiligt sind. Die Normfarbwerte X, Y, Z gehen durch Transformation aus den Farbwerten R, G und B hervor und die Normfarbwerte der Spektralfarben werden dann als Normspektralwerte bezeichnet. Die Normfarbwerte X, Y, Z einer Farbe F, die durch eine Farbreizfunktion (Farbreiz) f(l) hervorgerufen wird, erhält man durch Addition der einzelnen Normspektralwerte entsprechend ihrem durch f(l) gegebenem Anteil; z.B. gilt:
, wobei k eine Konstante ist. Die Darstellung der Normalspektralwerte als Funktion der Wellenlänge wird als Normspektralwertkurve bezeichnet.
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