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Spektralwert

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Julian Schultheiss

Optik, Normspektralwert, Normfarbwerte der Spektralfarben (Farbe und Farberscheinungen). Aus der Farbmetrik folgt, dass eine Farbe durch drei Masszahlen vollständig und eindeutig gekennzeichnet ist. So kann aus drei Bezugsfarben (rot: l = 700 nm, gelb: l = 546,1 nm und blau: l = 435,8 nm) durch additive Mischung die zu kennzeichnende Farbe gemischt werden. Als trichromatische Farbmasszahlen oder Farbwerte R, G, B einer Farbe F bezeichnet man dann die drei Beiträge, mit denen die Bezugfarben an der Farbmischung beteiligt sind. Die Normfarbwerte X, Y, Z gehen durch Transformation aus den Farbwerten R, G und B hervor und die Normfarbwerte der Spektralfarben werden dann als Normspektralwerte Spektralwert bezeichnet. Die Normfarbwerte X, Y, Z einer Farbe F, die durch eine Farbreizfunktion (Farbreiz) f(l) hervorgerufen wird, erhält man durch Addition der einzelnen Normspektralwerte entsprechend ihrem durch f(l) gegebenem Anteil; z.B. gilt:

Spektralwert, wobei k eine Konstante ist. Die Darstellung der Normalspektralwerte als Funktion der Wellenlänge wird als Normspektralwertkurve bezeichnet.

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