Strahlung, die durch unmittelbare Reizung der Netzhaut des Auges Farbempfindung hervorruft. Zur Auslösung des F. ist es unwesentlich, ob die Strahlung von einer Primärlichtquelle (Lichtfarbe) oder von einer Sekundärlichtquelle (Körperfarbe) herrührt. Die spektrale Verteilung eines F., welche die Farbempfindung im wesentlichen bestimmt, wird als F.-Funktion qt(X) bezeichnet. Die F.-Funktion von Primärlichtquellen ist gleich ihrer spektralen Verteilung S(A): Optik, die in das Auge eines Betrachters fallende und eine Farbempfindung auslösende Strahlung. Der Farbreiz wird u.a. durch die Wellenlänge und die Intensität der Strahlung beeinflusst, nicht aber z.B. durch die Polarisation. Bei Menschen bildet nur Strahlung einer Wellenlänge zwischen ca. 380 nm und 780 nm einen Farbreiz, wobei der spektrale Hellempfindlichkeitsgrad die Empfindlichkeit des Auges beschreibt. In der Farbmetrik verwendet man die spektrale Farbreizfunktion zur (vereinfachten) Beschreibung, mit der Strahlungsfunktion S(l) der Lichtquelle und dem spektralen Remissionsgrad der Oberfläche b(l).
Beim Betrachter wird der Farbreiz durch die Sehzellen der Netzhaut in ein neuronales Signal umgewandelt, das dann für die Farbempfindung im Gehirn sorgt.
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