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Software

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Autor:
Hermann Loring

Die zum Betrieb eines Computersystems (Computer) erforderlichen nicht-apparativen Funktionsbestandteile, wie Betriebs- und Anwenderprogramme. Diese können in verschiedenen Programmiersprachen geschrieben werden, die ein und denselben Computer vielseitig verwendbar machen können. In der Elektronik: Engl., weiche Ware. Sammelbezeichnung für alle Programme zum Betreiben von Daten-verarbeitungs- und Rechenanlagen EDVA, Digitalrechner). Die S. läßt sich in die System-S. (Betriebssystem) und die Anwender-S. (Anwenderprogramm) unterteilen. Die System-S. regelt die routinemäßigen Arbeiten des Digitalrechners, ohne anwenderspezifische Probleme zu beachten; die Anwender-S. dagegen bezieht sich auf die Lösung spezifischer Probleme des Anwenders, wobei die Kenntnis der System-S. von erheblicher Bedeutung dafür ist. Die Datenverarbeitungs- und Rechenanlagen selbst werden im Gegensatz zur S. als Hardware bezeichnet. Elektronik, Halbleiterphysik, immaterielle (physikalisch nicht vorhandene) Komponenten eines elektronischen Datenverarbeitungssystems (EDV-System, Computer). Zur Software gehören alle Arten von Programmen und Daten: Das Betriebssystem des Computers, Programmiersprachen (Programmierung), Anwendungsprogramme (die wiederum mit Hilfe dieser Programmiersprachen erzeugt worden sind) sowie die zum Betrieb z.B. der Anwendungsprogramme nötigen Hilfsprogramme usw.

Im Gegensatz dazu ist die Hardware eines solchen Systems physikalisch vorhanden und besteht aus folgenden Teilen:

-          Eingabeeinheiten (z.B. Tastatur)

-          Verarbeitungseinheiten (Prozessor und Arbeitsspeicher RAM)

-          Ausgabeeinheiten (z.B. Bildschirm und Drucker)

-          Permanent-Speichereinheiten (z.B. Festplatte oder Bandlaufwerk).

Software ist immer nur in Verbindung mit Hardware vorhanden, z.B. im Arbeitsspeicher (RAM) oder auf den Permanent-Speichereinheiten, zur Bearbeitung von Aufgaben mit dem Computer benötigt man also sowohl Software als auch Hardware.

Laut DIN-Norm 44300 ist Software folgendermassen definiert:

»Gesamtheit oder Teil der Programme für Rechensysteme, wobei die Programme zusammen mit den Eigenschaften der Rechensysteme den Betrieb der Rechensysteme, die Nutzung der Rechensysteme zur Lösung gestellter Aufgaben oder zusätzliche Betriebs- und Anwendungsarten der Rechensysteme ermöglichen.«

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