Aus dem engl. Sprachgebrauch abgeleiteter Begriff für elektronische Rechenanlagen. Sie führen auf Grund ihrer Programmsteuerung (Hardware) bei Vorliegen eines entsprechenden Programms (Software) die Lösung einer Aufgabe selbsttätig aus. Sind die Eingangsdaten rein numerisch, spricht man von Rechnen, sind sie darüber hinaus von nichtnumerischer Art, von Elektronischer Datenverarbeitung (EDV). Erweitert der C. die Nutzbarkeit der eingegebenen Informationen, handelt es sich um Informationsverarbeitung. EDV-Anlagen sind im allgemeinen nach folgendem Prinzip aufgebaut: Die »Zentraleinheit« bildet den funktionsfähigen Rechner; sie enthält den »Zentralprozessor« (CPU Central Processor Unit), den »Arbeitsspeicher« für das Betriebssystem, die Rechnerprogramme und die Daten, die Ein- und Ausgabesteuerung wickelt den Datenverkehr mit der »Peripherie« ab. In der Elektronik: Engl., Rechner, Rechner.
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