Die PTB ist der Nachfolger der 1887 begründeten Physikalisch-Technischen Reichsanstalt und das wissenschaftliche Staatsinstitut der Bundesrepublik Deutschland für Physik und Technik sowie die techn. Oberbehörde für das Meßwesen und Teilgebiete der Sicherheitstechnik. Sie schafft die Grundlagen für das wissenschaftliche, technische und gesetzliche Meßwesen (Eichen) und übt Kontrollaufgaben auf dem Gebiet des Meßwesens und der Sicherheitstechnik aus. Dazu betreibt sie auch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Das »Gesetz über Einheiten im Meßwesen« verpflichtet sie zur Realisierung der Einheiten, z. B. des Meter, Kilogramm, Sekunde, Liter, Ampere, Volt sowie zur Unterhaltung des »Deutschen Kalibrierdienstes« (Kalibrieren). Das »Zeitgesetz« verlangt von ihr die Darstellung und Weitergabe der gesetzlichen Zeit, das »Eichgesetz« die Bauartprüfung von Meßgeräten. Vorschriften des Umweltschutzes übertragen ihr meßtechnische Aufgaben im Rahmen des Lärmschutzes, das »Atomgesetz« die Grundlagen zur Meßtechnik im Strahlenschutz. Ferner kümmert sich die PTB um Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut), um den Arbeitsschutz im Rahmen der Gewerbeordnung und die Bauartprüfung von zivilen Schußapparaten.
Das freie Technik-Lexikon. Fundierte Informationen zu allen Fachgebieten der Ingenieurwissenschaften, für Wissenschaftler, Studenten, Praktiker & alle Interessierten. Professionell dargeboten und kostenlos zugängig.
TechniklexikonModernes Studium der Physik sollte allen zugängig gemacht werden.