Von staatl. Eichämtern gesetzt. vorgenommene Überprüfung der Meßgenauigkeit von Geräten durch Vergleich mit festgelegten »Normalen«. Den Bestimmungen des Eichgesetzes unterliegen z. B. Waagen, Längenmeßgeräte, die Zapfsäulen an Tankstellen, Elektrizitätszähler, die Zähluhren im Taxi und Blutdruckmeßgeräte.
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