Räume mit bekannten, leicht überschaubaren akustischen Eigenschaften und hoher
Schalldämmung gegen Störschall von aussen. Für akustische Messungen werden drei
typische Formen der Umgebung des Messobjektes benötigt:
1. die reflexionsarme Umgebung, in der das von einer Schallquelle erzeugte
Schallfeld nicht durch von Wänden, Decke und Boden ausgehenden Reflexionen
gestört wird (reflexionsarmer Raum).
2. die gleichmässig integrierende Umgebung, in der sich durch Reflexionen an
Wänden, Decke und Boden ein gleichmässig diffuses Schallfeld mit von der
eingestrahlten Schalleistung abhängigem Schalldruckpegel ausbildet (Hallraum).
3.die standardisierte Umgebung für elektroakustische Geräte, die z.B. in
Wohnräumen benutzt werden (Standardabhörraum).Im reflexionsarmen Raum und im
Hallraum soll es möglich sein, ausserhalb des Nahfeldes der untersuchten
Schallquellen zu messen und die Schallquellen so aufzustellen, dass auch
Feldverzerrung in der Nähe der Wände das Messergebnis möglichst wenig verzerren.
Bei tiefen Frequenzen ergeben sich daraus Forderungen an die Raumachsen
(Raumlänge ³
2,4 l,
Breite und Höhe ³
1,4 l),
die bei einer Messfrequenz von 50 Hz zu Raumgrössen von über 1 000 m3 und bei 25 Hz sogar
über 10 000 m3
führen. Da man neben der definierten akustischen Umgebung gleichzeitig
möglichst hohe Störschallunterdrückung benötigt, sind bauliche Sondermassnahmen,
wie zweischalige Wände und gefederter Aufbau des genutzten Raumes in einem
umhüllenden Abschirmraum die Regel. Für die routinemässige Qualitätsüberwachung
z.B. von Lautsprechern hat man, um diesen erheblichen Aufwand zu vermeiden,
Lösungen entwickelt, bei denen in normalen Räumen gemessen und mit Hilfe von
impulsgesteuerten Schaltern das Messmikrophon ausschaltet wird, bevor die ersten
Wandreflexionen am Messort eintreffen.
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