a) Zweischeibenkupplung: Zur Übertragung größerer Drehmomente. Zwei Kupplungsreibscheiben, um den Platzbedarf in normalen Grenzen zu halten. Drehmoment von etwa 90 kpm übertragbar, b) Lamellenkupplung: Gekennzeichnet durch eine größere Anzahl innerer und äußerer Kupplungsscheiben. Das Innere des Kupplungsgehäuses und die mit dem Getriebe verbundene Nabe sind wechselweise mit Mitnehmerverzahnung versehen. Den Abschluß bildet die Kupplungsdruckplatte, auf der der Federdruck lastet, der auf die in Längsrichtung verschiebbaren Scheiben zur Herstellung des Kraftschlusses wirkt. c) Mehrscheibenkupplung: Vorwiegend im Kraftradbau. Günstige Baumaße, weil Scheibenzahl dem Getriebeblock entsprechend beliebig verändert werden kann. Man unterscheidet M., bei denen die Scheiben unmittelbar aufeinander (Stahl auf Stahl, besser Stahl auf Messing) gleiten und solche, die mit Reibbelag (meist Kork) versehen sind. Die ersteren müssen in dünnflüssigem Öl laufen, während es bei Reibbelagscheiben nicht unbedingt erforderlich ist. Die geringere Haftreibung des öl-benetzten Belages wird durch größere Anzahl Scheiben ausgeglichen.
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