Im Gegensatz zu den meisten anderen Edeldruckverfahren ist der Lichtdruck ein »echtes« Umdruckverfahren, in dem Auflagen bis zu ca. 2000 Stück gedruckt werden können. Er ist für die Herstellung kleinerer Bildserien geeignet. Der Druckstock besteht aus einer Glasplatte, die mit einer lichtempfindlichen Bichromatgelatine-schicht versehen ist. Zur Herstellung der Druckform wird die transparente, negative Vorlage im Licht einer Bogenlampe (»Lichtdruck«) auf die Bichro-matschicht umkopiert. Entsprechend dem Belichtungseindruck wird die Gelatine durch die im Licht reduzierten Chromsalze gegerbt, d. h. gehärtet. Anschließend wird die Druckform bei 400 bis 500 C behandelt, wodurch die Gelatine runzelt: Das entstehende Runzelkorn dient später als Druckraster. In seiner Feinheit entspricht es etwa einem 50er Raster. In der folgenden Wässerung entsteht ein Quellrelief, welches die eigentliche (Flach-)Druck-form darstellt (an intensiv belichteten Stellen ist die Gelatine derart gehärtet, daß sie kaum Wasser aufnimmt, während unbelichtete Partien im Wasser stark quellen). Beim Einfärben der Druckform werden die hydrophen (fetten) Farbstoffe nur von weitgehend wasserfreien Flächen aufgenommen. Beim Mehrfarbendruck müssen, entsprechend der Anzahl benötigter Farbauszüge, mehrere Druckformen angefertigt werden, mit denen das Farbbild gedruckt wird. Obwohl der Lichtdruck relativ umständlich ist, wird er noch heute mit Vorliebe dort eingesetzt, wo es darum geht, allerfeinste Details in weicher Zeichnung und feinster Abstufung wiederzugeben.
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