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Kontrastübertragung

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Autor:
Hermann Loring

Die Fähigkeit eines Objektivs oder Filmmaterials, Helldunkelkontraste entsprechend ihrer räumlichen Verteilung abzubilden, wird als Kontrastübertragung (bzw. Modulationsübertragung) bezeichnet und stellt ein objektiv meßbares Kriterium für die Qualität eines optischen Systems und einer Filmemulsion dar. Die Kontrastübertragung bringt Bildschärfe (Kontrastwiedergabe) und Auflösungsvermögen zueinander in Beziehung. Scharf begrenzte Motivdetails verlieren bei ihrer Abbildung durch ein Objektiv an Konturenschärfe, d. h. der Übergang von Schwarz nach Weiß erfolgt nicht unvermittelt, wie in der Vorlage, sondern allmählich und unter Ausbildung der Grauwertskala. Bei Objektiven ist dies auf die Beugung des Lichts an den Rändern der Blende und auf Mängel im Korrektionszustand zurückzuführen, bei fotografischen Schichten auf den Einfluß von in der • Emulsion entstehendem Streulicht. Je kleiner die wiedergegebenen Details sind, um so schlechter wird die Schärfe ihrer Abbildung ausfallen. An der Grenze zum Auflösungsvermögen eines Objektivs bzw. Films verschwimmen die Kontraste zwischen Hell und Dunkel kleinster Details mehr und mehr miteinander zu einem einheitlichen Grau. Um die Kontrastübertragung zu ermitteln, wird der Dichteverlauf in einem Liniengitter (d. h. die Anzahl der Linien pro mm nimmt stetig zu) ausgemessen und mit dem Dichteverlauf der Abbildung verglichen: Das Verhältnis von Bildkontrast zu Objektkontrast in Abhängigkeit von der Linienfrequenz ergibt die Kontrastübertragungsfunktion bzw. Modulations-übertragungsfunktion.

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