Die Schärfe einer Abbildung hängt von dem Kontrastwiedergabevermögen (Kontrastübertragung) eines Objektivs ab. Die Konturen scharfbegrenzter Motive werden in der Abbildung dann als scharf empfunden, wenn die auftretenden Unscharfen vom Auge nicht mehr aufgelöst werden, d. h. solange die Unschärfenzonen eine Ausdehnung von rund 0,1 mm nicht überschreiten (eine Betrachtung unter der Bezugssehweite von 2$ cm angenommen). Allgemeiner formuliert: Ein Objektpunkt wird stets als kleines Un-schärfenscheibchen abgebildet. Dieses wird vom Auge dann noch als scharfer Bildpunkt wahrgenommen, wenn es unter einem Sehwinkel erblickt wird, der 50 bis 90 nicht überschreitet. Die Grenzen der Bildschärfe werden jedoch fast ausnahmslos vom Auflösungsvermögen der Filmmaterialien gesetzt. Abbildungsschärfe, Bildgüte, Qualität der Abbildung punktförmiger Objekte bei einer photographischen Abbildung. Die Bildschärfe ist mit dem Auflösungsvermögen des Auges verknüpft und beträgt z.B. 0,03 mm bei einem Aufnahmeformat von 24 mm ´ 36 mm. Sie liegt der Berechnung der Schärfentiefe zugrunde.
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