in der Farbmetrik Beziehung zwischen Farbreizen und Farbvalenzen. Das erste Grassmannsche Gesetz besagt, dass zur Kennzeichnung eines Farbreizes drei voneinander unabhängige Grössen (Farben) notwendig und hinreichend sind (Farbmischung), d.h., vier Farbreize lassen sich so in einen mathematischen Zusammenhang bringen, dass einer durch die drei anderen beschrieben wird (Farbwert). Dies führt zu der Aussage, dass in einer additiven Farbmischung das Ergebnis unverändert bleibt, wenn man eine Komponente durch eine andere mit gleichem Aussehen, aber verschiedenem Farbreiz ersetzt (Metamerie, zweites Grassmannsches Gesetz). Das dritte Grassmannsche Gesetz besagt, dass eine Farbmischungsreihe genau dann stetig ist, wenn die Komponenten der Mischung stetig verändert werden.
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