(Kurzz. : eV). Physikalische Einheit für Arbeit bzw. Energie, die entsprechend der Formel »Arbeit = elektr. Ladung x elektr. Spannung« wie folgt definiert ist: Die Arbeit von 1 eV wird geleistet, wenn ein Elektron oder ein anderes Teilchen mit der Ladung e gegen eine Potentialdifferenz von 1 V (Volt) bewegt wird. Oder: 1 eVist die kinetische Energie, die einTeilchen (Elementarteilchenphysik) mit der Ladung e nach Durchlaufen einer Potentialdifferenz von 1V gewonnen hat. Elektronvolt, Einheitenzeichen eV, zulässige Einheit ausserhalb des SI zur Angabe von Energien in der Atom- und Kernphysik. 1 Elektronenvolt ist die Energie, die ein Elektron beim Durchlaufen einer Potentialdifferenz von 1 Volt im leeren Raum gewinnt: 1 eV = 1,602 177 33(49) × 10-19 J.
Mit einer Genauigkeit von ca. 1 gilt folgende Zahlenwertgleichung für den Zusammenhang zwischen der Energie elektromagnetischer Strahlung E (in eV pro Photon) und ihrer Wellenlänge l, wenn man sie in nm angibt: E = 1234 / l.
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