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BREWSTERSches Gesetz

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Irene Kramer-Schwenk

Gesetzmäßigkeit, die angibt, unter welchem Winkel bei einer^ Reflexion an einem Nichtleiter nur Licht einer Schwingungsebene (Polarisation) reflektiert wird. Bei Nichtleitern ist der Reflexionsgrad für Licht in verschiedenen Polarisationsebenen sehr unterschiedlich. Deshalb entsteht bei einer derartigen Reflexion immer teilweise polarisierte Strahlung. Bei einem bestimmten Einfallswinkel reflektieren diese Materialien nur das Licht, das senkrecht zur Einfallsebene schwingt. Das Licht ist nach der Reflexion polarisiert. Dieser ausgezeichnete Winkel eB (BREWSTER-Winkel) ist vom Brechungsindex n des Nichtleiters abhängig (tan eB = n). Für Glas beträgt der Winkel 54° bis 64°, für Wasser 53,1°. Durch Polarisationsfilter kann man störende Reflexe auf derartigen Materialien abschwächen. nach D. Brewster benanntes Gesetz, nach dem unpolarisiertes Licht beim Einfall unter dem Brewster-Winkel e bei der Reflexion an der Grenzfläche zweier isotroper, nicht absorbierender Medien mit den Brechzahlen n1 und n2 vollständig linear polarisiert wird, wenn die Beziehung tane = n2/n1 gilt. Das ist genau dann der Fall, wenn reflektierte und gebrochene Welle senkrecht aufeinander stehen. Die Schwingungsebene des reflektierten Strahls liegt senkrecht zur Einfallsebene (Abb.). (Polarisation)

Brewstersches Gesetz

Brewstersches Gesetz: Unpolarisiertes Licht trifft auf die Grenzfläche unter dem Brewster-Winkel a = e und wird in einen polarisierten reflektierten Strahl und in einen unpolarisierten gebrochenen Strahl geteilt.

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