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Beleuchtungsmängel

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Manfred Schönborn

Erscheinungen bei Nichteinhaltung der Gütemerkmale. B. können sein: unzureichende Gesichtsfeldleuchtdichte, unzureichende Leuchtdichte der Sehaufgabe, zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld (Relativblendung), Direktblendung durch zu hohe Leuchtdichten von Leuchten, Fenstern und Reflexen, ungeeignete oder mangelnde Körperwiedergabe, Mehrfachschatten, Tarnzonen durch Schlagschatten, Kontrastminderung durch Glanz, Konvergenzstörungen durch Spiegelungen von Lichtquellen auf Oberflächen, unnatürliche oder ungeeignete Farbwiedergabe, störende farbige Reflexe, farbige Mehrfachschatten, unbehagliches Farbklima, Wärmestrahlung. Folgen von B. können sein: frühzeitiges Ermüden, geminderte Leistungsfähigkeit, Unbehagen, Fehlerhäufigkeit, Unfälle. Das Auftreten von B. kann durch Befolgen der Anforderungen an die Beleuchtung in Normen/Standards auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

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