Flug, dessen antriebsloser Flugbahnteil im wesentlichen von der Geschossballistik bestimmt wird (Ballistik). Aerodynamische Einflüsse der Atmosphäre (Luftwiderstand, Seitendrift etc.) müssen als Bahnstörungen berücksichtigt werden. Die ungestörte ballistische Flugbahn ist Teil einer Ellipse, deren entfernter Brennpunkt mit dem Massenschwerpunkt der Erde zusammenfällt. Bei nur geringen Flugweiten kann die ungestörte ballistische Bahn näherungsweise als Scheitel einer Parabel angesehen werden. Bei mehrstufigen Raketen unterliegen die Flugbahnen der einzelnen Raketenstufen ebenfalls den Gesetzen der Ballistik.
ballistischer Flug: ballistische Flugbahnen (h = erreichte Höhe, z = erreichte Weite der Flugkörper) in Abhängigkeit von der Anfangsgeschwindigkeit 0 und dem Abschusswinkel a0: die linken Kurvenscharen ergeben sich bei einem Abschusswinkel von a0 = 45° mit den Abschussgeschwindigkeiten 0 = 1, 2,...,12; die rechten Kurvenscharen für die Abschussgeschwindigkeit 0 = 5 mit den Abschusswinkeln a0 = 15°, 30°, 45°, 60°, 75°.
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