Beleuchtung durch zwei oder mehrere örtlich getrennte Lichtquellen verschiedener Farbe. Z. führt dazu, daß beleuchtete Flächen je nach ihrer räumlichen Orientierung unterschiedliche Farbwiedergabe zeigen und räumliche Objekte verschieden farbige Schatten werfen. Z. wirkt nur dann störend, wenn abwechselnd Sehaufgaben in den beiden durch unterschiedliche Lichtfarbe beleuchteten Bereichen zu erfüllen sind. Ist aber der gesamte Arbeitsbereich einheitlich mit nur einer Lichtfarbe ausgeleuchtet und sieht der Beobachter nur gelegentlich in eine andere Raumzone von anderer Lichtfarbe, so tritt keine Behinderung des Sehens ein. Bei Sensibilität und bei beginnender Alters-sichtigkeit und falscher Brillenkorrektion können Augenbeschwerden auftreten. Die Beschwerden sind teils auf die chromatische Aberration zurückzuführen, teils sind sie nur psychologisch bedingt. Die Bedingungen des Z. treffen nicht für die Mischbeleuchtung, z. B. mit Glühlampen und Gasentladungslampen in derselben Leuchte oder unmittelbar daneben als Arbeitsplatzbeleuchtung, zu; hierbei ergänzen sich die Werte der spektralen Strahldichte beider Lampen.
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