Untere Grenze der Beleuchtungsstärke, die im Verlauf der Betriebszeit einer Beleuchtungsanlage erreicht wird und bei der Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Ziel der Instandhaltung ist die Erhaltung des hygienischen Minimums des Beleuchtungsniveaus (Mindestbeleuchtungsstärke) bzw. seine Wiederherstellung ohne zusätzliche Inanspruchnahme von Elektroenergie. Die Ursachen des Beleuchtungsstärkerückgangs (Teilverminderungsfaktor) sind: Lichtstromabfall der Lampen, vorzeitiger Lampenausfall, Verschmutzung der Lampen und Leuchten, Rückgang des Reflexionsgrads optisch wirksamer Leuchtenteile, Beschädigung und Verschmutzung von Raumbegrenzungs- und Nutzflächen.
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