(Bisher Steuergewicht.) Nur von Bedeutung für Fahrzeuge, die nach Masse versteuert werden. Masse des betriebsfertigen Fahrzeugs mit vollständigem Aufbau einschließlich des gefüllten Kraftstoffhauptbehälters (ohne Kraftstoffreservebehälter, falls sie baulich vom Hauptbehälter getrennt sind) oder des gefüllten Gaserzeugers oder der gefüllten Speichergasflaschen, des gefüllten Kühlers, Schmierstoffe im Motor, Getriebe und in den Triebachsen, der vollständigen elektrischen Einrichtung mit gefüllten Batterien, Bereifung und Belastungsstücke, die für den Betrieb des Fahrzeugs dauernd benötigt werden. Nicht mitzuwägen sind: Aufsteckwände, Verdeckgestell mit Verdeckspriegel, Plane, Werkzeug, Ersatzteile, Wagenheber, Feuerlöscher, Sicherungslampen, Bremsklötze, Ersatzräder und -bereifung, Gleitschutzketten und Belastungsstücke, die nicht dauernd im Betrieb benötigt werden.
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