Sicherheitseinrichtungen, die die Fahrzeuginsassen im Unfallmoment solange mit dem Fährgastraum verbunden halten, bis die Verzögerung durch die Gurte eine für die Menschen erträgliche Grenze [rd. (30 40)g] erreicht hat. Wenn nach Erreichen der Erträglichkeitsgrenze die Abbremsung des Körpers noch nicht abgeschlossen ist, soll die restliche Energie durch unelastische Dehnung der S. (ohne hohe Verzögerungswerte) abgebaut werden. Gebräuchliche Gurtausführungen sind: Schulterschräggurte (auch Schrägschultergurt) Beckengurt (auch Schoßgurt) Schulterdoppelgurt mit Beckengurt (auch Doppelschulter-Schoßgurt sowie Hosenträgergurt) Schulterschräggurt mit Beckengurt (auch Schrägschulter-Schoßgurt).
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