Art der Führung und Verbindung der Räder eines Modells mit dem Rahmen oder der Bodenplatte. Die R. hat folgende Aufgaben: a) Führung des Rads, b) Übertragung der Last des Fahrwerks und der Karosserie auf das Rad, c) Übertragung der Radführungskräfte (Schub, Brems- und Seitenkräfte) auf das Fahrwerk. Daraus ergeben sich die Anforderungen für die R. eines KfzModells: a) ständige Bodenhaftung der Räder sichern, b) möglichst kleine ungefederte Massen, c) keine oder nur geringe Änderungen von Spurweite, Sturz u. Nachlauf beim Einfedern, d) einfache und zuverlässige Konstruktion u. Wartungsfreiheit. Man unterscheidet folgende Formen der R. : a) Starrachse, b) EinzelradR., unterteilt in Halbachse und achslose Radaufhängung. In der Fahrzeugtechnik: Hat die Aufgabe, den Schub zwischen Rahmen und Rad zu übertragen. Durch die R. ist die Lage der Querstabilitätsachse gegeben.
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