Normen und Einheiten, Planck-Konstante, Formelzeichen h, ein von M. Planck bei der Angabe seines Strahlungsgesetzes ohne weitere Interpretation eingeführte Konstante, mit der er das Rayleigh-Jeanssche und das Wiensche Strahlungsgesetz vereinigen konnte. Aus experimentellen Werten bestimmte Planck den Wert zu h = 6,55 × 10-34 Js.
A. Einstein legte 1905 mit seiner Lichtquantenhypothese eine Interpretation von hn als Energie eines Photons der Frequenz n vor. Diese Interpretation verfestigte sich mit der Entwicklung des Bohrschen Atommodells 1913 und der Formulierung der Quantenmechanik in den zwanziger Jahren. Das Plancksche Wirkungsquantum wird heute als eine universelle Naturkonstante verstanden, die die Grenze aller physikalischen Beschreibungen im klassischen Sinne festlegt.
Für den Zahlenwert von h gilt h = 6,626 075 5(40) × 10-34 J s = 4,135 669 2(12) × 10-15 eV s.
Oft wird anstelle von h das Drehimpulsquantum angegeben: = 1,054 572 66(63) × 10-34 J s = 6,582 122 0(20) × 10-16 eV s.
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