Teil des Gesichtsfelds außerhalb der Hauptarbeitsfläche, auf dem im Vollzug der Arbeitstätigkeit noch Sehaufgaben zu lösen sind. Im Unterschied zur erweiterten Hauptarbeitsfläche über 20° Gesichtsfeldausdehnung mit häufigen Sehaufgaben in unterschiedlichen Positionen rechnen zur N. nur solche Flächen, die gelegentlich oder in regelmäßigen größeren Zeitabständen eine Beobachtung erfordern. Um asthenopische Beschwerden, insbesondere Blendung, zu vermeiden, sollte der Leuchtdichteunterschied zur Hauptarbeitsfläche nicht das Verhältnis 1:10 überschreiten, auch wenn die Erkennbarkeit gewährleistet ist.
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