Teilchenphysik, als untere Nachweisgrenze z.B. durch Schwelleneffekte oder Trigger, als obere Nachweisgrenze z.B. durch Sättigungseffekte gegebene Limitierungen in der Anwendbarkeit eines Detektors. Unterhalb einer bestimmten Schwelle, der Triggerschwelle, wird ein Ereignis noch nicht nachgewiesen. Die Triggerschwelle reduziert die Empfindlichkeit des Detektors auf Untergrundereignisse, limitiert aber gleichzeitig die Empfindlichkeit des Detektors auf Signale, d.h. deren Nachweiswahrscheinlichkeit dafür wird Null. Nach oben hin ist der Nachweis von Ereignissen z.B. durch Sättigungseffekte (das Ereignis kann nicht mehr korrekt aufgelöst werden) oder durch Statistik (bestimmte Ereignisse treten selten auf, d.h. die Messzeit limitiert die Nachweisempfindlichkeit) gegeben.
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