die ein Gebiet der Raumzeit umgebende lichtartige Fläche, von der aus keine lichtartigen Geodäten mehr ins Unendliche gelangen können. Diese Definition im Rahmen der Allgemeinen Relativitätstheorie besagt, dass es sich dabei um einen nichtlokalen Begriff handelt, da Ereignisse in der fernen Zukunft inbegriffen sind, und dass ein Ereignishorizont nur in einer asymptotisch flachen Raumzeit wohldefiniert ist. Ein Schwarzes Loch ist »schwarz«, weil es immer von einem Ereignishorizont umgeben ist: Licht, das innerhalb des Horizonts abgestrahlt wird, kann dem Gravitationsfeld des Schwarzen Lochs nicht mehr entweichen. In der Kosmologie ist der Begriff des Ereignishorizonts eines Bobachters von Bedeutung, also die Fläche, von der aus Lichtsignale nicht in endlicher Zeit beim Beobachter ankommen.
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