mikroskopisches Verfahren, mit dem die Oberfläche undurchsichtiger (opaker) Körper untersucht wird. Die Beleuchtungslichtquelle und die Nachweisoptik befinden sich bezüglich des Präparates auf derselben Seite. Das Licht wird durch halbdurchlässige Spiegel oder Prismen, die sich zwischen Objektiv und Okular befinden oder mit dem Objektiv verbunden sind, seitlich auf das zu untersuchende Objekt gelenkt. Das Licht wird dann vom Objekt reflektiert oder gebeugt. Wie bei der Durchlichtmikroskopie, so unterscheidet man auch bei der Auflichtmikroskopie zwischen Hellfeld- und Dunkelfeldbeleuchtung (Dunkelfeldmikroskopie); (Abb.). Die richtige Wahl aus der Vielzahl von Beleuchtungsmöglichkeiten hängt vom Präparat selbst ab. Undurchsichtige, unregelmässig geformte Präparate werden vor allem im schrägen Auflicht (Dunkelfeld) betrachtet, ebenso kontrastarme filigrane Strukturen, die sich kaum vom Umfeld abheben. Sehr kontrastreiche, stark zerklüftete Objekte ergeben in einer steilen Ring-Auflichtbeleuchtung tageslichtähnliche, schatten- und reflexfreie Abbildungen. Glatte, ebene, reflektierende und polierte Oberflächen wie z.B. Metallschliffe werden am besten mit einer vertikalen Auflichtbeleuchtung beobachtet. Doppelbrechende kristalline Präparate werden üblicherweise im polarisierten Auflicht untersucht.
Auflichtmikroskopie: Prinzip der Hellfeld- und der Dunkelfeldbeleuchtung bei der Auflichtmikroskopie.
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