1. Gesamtheit der Teile des KfzModells, die für den Antrieb erforderlich sind. Zum T. gehören: Antriebsmotor (Verbrennungs- oder Elektromotor), Kupplung, Getriebe, Ausgleichgetriebe, Wellen. 2. Raketenmotor. 3. Allgemeine Bezeichnung für die Antriebsmaschine eines FJugmodells. Luft- und Raumfahrttechnik, Aggregate, die für den Antrieb von Raketen und anderen Flugkörpern verantwortlich sind (Raketenantrieb, Strahlantrieb).
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