die der Senderantenne zugeführte HFSpitzenleistung. Die S. ist je nach Fernsteuerfrequenz in den jeweiligen Ländern vom Gesetzgeber begrenzt, in der Regel auf 1W. Daneben werden die BandZeichen für Sendearten laut Funkvollzugsordnung Genf 1971 breite und der Oberwellengehalt begrenzt Von der S. muß man die zulässige Gleichstromleistung der Senderstufe unterscheiden, für die auch ein Grenzwert vorgegeben wird, Fernsteuerfrequenzen, Bandbreite, Modulation, » Oberwellen.
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