Eigenschaft eines Körpers, in bestimmten Wellenlängenbereichen unterschiedlich stark optische Strahlung auszusenden, zu absorbieren, zu reflektieren bzw. durchzulassen. Ein selektiver Strahler zeichnet sich dadurch aus, daß er in engbegrenzten Wellenlängenbereichen Licht emittiert (z. B. Natriumdampf-Niederdrucklampe). Die Strahlungsempfänger sind u. U. für die einzelnen Wellenlängen unterschiedlich empfindlich (spektrale Empfindlichkeit). Das farbige Ausstrahlen von Farboberflächen oder Farbfiltern hängt von der S. dieser Baustoffe ab. Die Stärke der S. kann mit Hilfe der spektralen . Größen angegeben werden.
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