Sammelbezeichnung zur Klassifizierung der Schiffe und damit auch der Schiffsmodelle nach dem Verwendungszweck. Man unterscheidet bei Schiffen für den zivilen Bereich (Klasse EH): a) Frachtschiffe (Containerschiffe, Stückgutfrachter, Küstenmotorschiffe, Kühlschiffe, Massengutfrachter, Tanker u. a.); b) Fahrgastschiffe; c) Fährschiffe; d) Fischereifahrzeuge (Kutter, Logger, Trawler, Zubringertrawler, Kühl- und Transportschiffe, Fangund Verarbeitungsschiffe, Walfangmutterschiff); e) Schlepper; f) Eisbrecher; g) Spezialschiffe (Bagger, Tonnenleger, Feuerschiff, Werkstattschiff, Hebeschiff, Lotsenboot, Feuerlöschboot, Seenotrettungsboot); h) Jachten (Motorjachten, Segeljachten). Die Konstruktion der Schiffe richtet sich nach dem Einsatzbereich (Wellenhöhe, Eis). Manche S. gibt es nur für See, andere nur für Binnengewässer. Bei den S. für den militärischen Bereich (Klasse EK) unterscheidet man ebenfalls nach dem Verwendungszweck, aber auch nach der Tonnage (Kriegsschiffsmodell).
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