Akustik, in der Lärmabwehr die an einem Aufenthaltsort, z.B. einem Arbeitsplatz gegebene Wirkung von Schall. Zur Angabe von Schallimmisionswerten wird sowohl der Schalldruckpegel (Beurteilungspegel) als auch der äquivalente Dauerschallpegel verwendet. Die Schallimmission kann störende und gesundheitsschädliche Wirkungen haben. Verbindliche Richtwerte für die Schallimmission sind in gesetzlichen Vorschriften festgelegt. In Deutschland gilt z.B. das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, TA Lärm.
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