Akustik, physikalisch eindeutig bestimmbarer objektiver akustischer Vorgang, der ein Hörereignis als subjektives Erlebnis hervorrufen kann. Der Begriff wurde in der Elektroakustik zur Unterscheidung von Reiz (Schallereignis) und Empfindung (Hörereignis) eingeführt. Das Schallereignis ist Gegenstand der elektroakustischen Übertragung. Es muss so reproduziert werden, dass am Empfangsort das beabsichtigte Hörereignis entsteht.
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