Innere Leitungen von Leuchten. Als L. werden die schaltungstechnischen Verbindungen zwischen den einzelnen funktionsbedingten Bauteilen einer Leuchte bezeichnet. Sie müssen für die erforderliche Nennspannung und Stromstärke ausgelegt sein, aus Kupfer bestehen, der Umgebungstemperatur standhalten und einen Mindestquerschnitt von 0,5 mm2 besitzen. Innere Leitungen, die fest installiert und dem Anschluß weiterer Leuchten oder Geräte dienen, müssen einen Mindestquerschnitt von 1,5 mm2 Cu besitzen. Verbindungen werden durch Klemmen, Löten, Stecken, Schweißen oder Pressen hergestellt. Die Leitungswege müssen glatt und frei von scharfen Kanten sein. Die Leitungen sind gegen Verdrehen und Zugbelastungen zu schützen. Für Leuchten, die während des Betriebs gebogen werden, sind flexible Leitungen einzusetzen.
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