Masse des betriebsfertigen Fahrzeugs, d.h. Fahrgestellmasse zuzüglich der Masse des vollständigen Aufbaus und Masse aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -be-reifung, Ersatzteile, Anhängerkupplung, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengesteil mit Planenbügeln und Planenplatten bzw. Planenstangen, Plane, Gleitschutzketten, Belastungsmassen usw.), bei Güterkraftwagen und Zugmaschinen zuzüglich Masse des Fahrers von 75 kg. Bei Motorrädern und Motorrollern ist der Soziussitz nur mit-zuwiegen, wenn er reihenmäßig mitgeliefert wird.
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