(Entfällt bei Fahrzeugen mit selbsttragendem Aufbau.) Masse des betriebsfertigen Fahrgestells zuzüglich aller damit verbundenen reihenmäßig mitgelieferten Teile; Mitzuwiegen sind: Gefüllter Kraftstoff-Hauptbehälter (ohne Kraftstoff-Reservebehälter, falls sie baulich vom Hauptbehälter getrennt sind) oder gefüllter Gaserzeuger oder gefüllte Spei-chergasfiaschen, gefüllter Kühler, Schmierstoff im Motor, Getriebe und in den Triebachsen, vollständige elektrischeEinrichtung des Fahrgestells einschließlich der gefüllten Batterie, reihenmäßige Bereifung, vordere Kotflügel1), Motorhaube1), Windlauf1), Kühlerverkleidung1) und Instrumententafel. Diese Teile einschließlich ihrer Befestigungsteile sind dann mitzuwiegen, wenn sie nicht fest mit dem Fahrgestell verbunden sind. Nicht mitzuwiegen sind: Aufbau mit Fahrerhaus, Ersatzräder und -bereifung, Anhängerkupplung, Ersatzteile, Belastungsmassen, Nebenantriebe, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Gleitschutzketten.
Das freie Technik-Lexikon. Fundierte Informationen zu allen Fachgebieten der Ingenieurwissenschaften, für Wissenschaftler, Studenten, Praktiker & alle Interessierten. Professionell dargeboten und kostenlos zugängig.
TechniklexikonModernes Studium der Physik sollte allen zugängig gemacht werden.