(Abk. KOM). Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Einrichtung hur zur Beförderung von mehr als 8 Personen einschließlich ihres Reisegepäcks bestimmt ist. K. werden nach Nennlänge, Einsatzzweck und Sitzplatz- oder Fahrgastzahl klassifiziert. Die K. sind speziell für die Verwendung im Stadt-, Vorort-, Überland- und Fernreiseverkehr ausgelegt. Dabei hat die Triebwerksanordnung wesentlichen Einfluß auf rationelle Raumausnutzung und Fahrkomfort. Leichtbau, leistungsstarke Motoren und moderne Fahrwerksgestaltung sind weitere Auslegungsmerkmale. Für den innerstädtischen Massenverkehr, aber auch für den Überlandverkehr, werden als Omnibuszüge Gelenk-Omnibusse eingesetzt. Je nach Anordnung der Sitzebenen unterscheidet man Eindeck-, lV2-Deck- und Doppeldeck-Omnibusse. Durch international abgestimmte Vereinheitlichung der Linienbusse hinsichtlich der Systemmaße, des Fahrwerks, des Triebwerks und des Zubehörs wird ein Standard-Linienbus angestrebt. Auch Sonderaufbauten bei K. üblich, z.B. Omnibus-Liegewagen und Sightseeing"-Bus. Bei Omnibus-Liegewagen können für Nachtfahrten mit bordeigenen Mitteln Betten anstelle der Sitze eingerichtet werden. Für Rund- oder Besichtigungsfahrten werden extrem großflächig verglaste Aufbauten verwendet.
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