Bei der Gestaltung des Layouts eines Buches oder einer Zeitschrift kann es sich als notwendig erweisen, eine Fotografie zu kontern, d. h. seitenverkehrt zu reproduzieren. Ausgeschlossen ist das Kontern eines Bildes vor allem dann, wenn dadurch eine im Bild enthaltene Information offenkundig verfälscht oder eine im Bild enthaltene Schrift unleserlich wird. Ebenso unzulässig ist es, Porträtaufnahmen zu kontern, da die beiden Hälften des menschlichen Gesichts stets ungleich sind, das Kontern demnach die Gesichtszüge verfälschen und ein Gesicht seiner Charakteristik berauben würde. Manche Fotografen vertreten grundsätzlich die Meinung, daß ein Foto durch Kontern in seiner Wirkung verändert wird. Sie lehnen deshalb das Kontern ihrer Bilder ab.
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