dient zur Bestimmung des Katawertes, einer »Behaglichkeitsziffer« als Mass für Abkühlungsvorgänge, denen der menschliche Körper ausgesetzt ist. Hierzu dient ein durch die Raumtemperatur erwärmter Messkörper, bei dem über eine gewisse Zeitspanne bei gleicher Oberflächentemperatur aus der abgegebenen Wärmemenge die Abkühlungsgeschwindigkeit bestimmt wird.
In Aufenthaltszonen für Menschen soll der Katawert nicht grösser sein als 6 mg cal / s, bezogen auf 1 cm² der Gefässoberfläche des Katathermometers. Dem entspricht bei 20 °C eine zulässige Luftgeschwindigkeit von 0,17 m / s, bei 22 °C eine solche von 0,30 m / s.
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